Erweiterte Abschreibungen für Neubauten ab 1.10.2023

September 2, 2023

Diese Entscheidung macht Investitionen in Neubauten attraktiver: Das Bundeskabinett hat neue Steueranreize beschlossen. Die Sonderabschreibung (degressive AfA) für den Wohnungsneubau steigt ab dem 1.10.2023. auf  6% – befristet auf sechs Jahre und ab einem Effizienzstandard 55.

Sechs Jahre lang sollen Investoren sechs Prozent der (nicht bereits abgeschriebenen) Investitionskosten des Neubaus von der Steuer abschreiben können. Ober-/Untergrenzen für die begünstigten Objekte gibt es nicht, Voraussetzung ist jedoch der Effizienzstandard 55 oder besser. und für alle Projekte ab dem 1.10.2023 sofort zu Baubeginn.

Steueranreiz befristet bis 2030

Die Konditionen im Überblick:

  • Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute oder neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
  • Im ersten Jahr können sechs Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden, in den Folgejahren sechs Prozent des Restwertes.
  • Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
  • Beispielrechnung: Bei 1.000.000 € Investitionskosten sind es im ersten Jahr 60.000 € (sechs Prozent von 1.000.000 €), im zweiten Jahr 56.400 € (1.000.000 € Investitionskosten abzüglich Abschreibung des ersten Jahres gleich Restbuchwert 940.000 €, davon wiederum 6%).
  • Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.9.2029 liegen.
  • Beim Kauf einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.9.2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.

Unterstellt man, dass finanzierende Banken auch bei solventen Investoren für den Kauf einer Anlageimmobilie 25% Eigengeld erwarten, können Investoren mit Spitzensteuersatz durch die neu beschlossene Afa über die Hälfte diese Eigengeldes binnen 6 Jahren refinanzieren.

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